(Finanzielle) Hilfsmaßnahmen für Unternehmen
Bestätigung für Krisen-relevante Unternehmen im Bereich Medizintechnik & Gesundheit
Sie benötigen eine offizielle Bestätigung der Einstufung Ihres Unternehmens als krisenrelevantes Unternehmen? Bitte beachten Sie die folgenden Informationen.
Gern können Sie sich auch für weitere Informationen mit medways e.V. in Verbindung setzen: info@medways.eu
Voraussetzungen in Kürze:
- Sie sind in den Bereichen Gesundheit, Medizintechnik, Diagnostik etc. tätig,
- Ihre Produktion läuft auf Hochtouren aber allmählich werden Komponenten und Zulieferteile knapp,
- Sie wünschen sich ein Schreiben des Landes (Wirtschaftsministerium) über Ihre Einstufung als krisenrelevantes Unternehmen,um bei Ihren Lieferanten als besonders wichtig eingestuft und bevorzugt beliefert zu werden.
Vorgehen:
- ein offizielles Schreiben über eine Einstufung Ihres Unternehmens als „krisenrelevantes Unternehmen“ zur Aufrechterhaltung ihrer Lieferketten und Produktionsprozesse können Sie auf persönliche Nachfrage beim Thüringer Wirtschaftsministerium (Herr Thomas Müller, Referat 22 Digitales, Industrie und Cluster) beantragen
- als krisenrelevant können Unternehmen und Einrichtungen betrachtet werden, die zur Aufrechterhaltung des staatlichen Gemeinwesens notwendig sind und bei denen es wichtig ist, dass sie weiterarbeiten und die Versorgung der Menschen sicherstellen. Eine rechtliche Regelung findet sich dazu in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KRITIS-Verordnung) vom 22.04.2016
- eine Ausstellung der benötigten (nicht rechtsverbindlichen) Bescheinigung erfolgt auf Basis eines formlosen und begründeten Antrag des Unternehmens nach Einzelfallprüfung
Steuerzahlungen und Sozialversicherung
Steuerstundung
Gewerbesteuerstundung – Zuständigkeit: Gemeinde. Info: BMF/BMWi
Anpassung Steuervorauszahlungen – Zuständigkeit: Finanzamt/Gemeinde. Info: BMF
Umsatzsteuer-Stundung – Zuständigkeit: Finanzamt. Info: BZSt
Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020 Zuständigkeit: Finanzamt. Info: BMF
Stundung Sozialversicherungsbeiträge in Härtefällen – Zuständigkeit: Rentenversicherung. Info: DRV
Fristen
Verlängerung der Abgabgefristen für Steuererklärungen – Zuständigkeit & Info: Thür. Finanzministerium
Verlängerung Insolvenzantragspflicht auf den 30.09.2020
Finanzielle Hilfen
Kurzarbeitergeld
Selbstständige: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall, bei Existenzgefährdung Kostenersatz
Arbeitnehmer: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall
Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung
Bundesförderung von Produktionsanlagen
von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz
dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte
Entschädigungen nach § 65 Infektionsschutzgesetz
Liquiditätshilfen
Überblick Corona-Fördermittelhilfsprogramme der KfW Förderbank
Statement zur Maßnahmenpaket der BMF & BMWi
- KfW-Kredite
1.1 KfW Unternehmerkredite, z.B. KfW037, KfW290 – Zuständigkeit: Banken/Sparkassen. Info: KfW
1.2 ERP Gründerkredit KfW073 – Zuständigkeit: Banken/Sparkassen. Info: KfW
1.3 KfW Sonderprogramme (Vorbehalt EU) – Zuständigkeit: Banken/Sparkassen. Info: KfW - Bürgschaften
2.1 Bürgschaftsbanken (2,5 Mio. €, vereinfacht bis 250 T€)
2.2 Hermesbürgschaften vereinfacht (Exportgarantien)