Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Funktionen der Internetplattform

1) Funktionen der Internetplattform: https://netzwerktimer-thueringen.de sind insbesondere:

  1. Erstellung einer Übersicht über die Veranstaltungen der Thüringer Netzwerke und Cluster sowie weiterer Akteure aus Thüringen
  2. Erhöhung der Sichtbarkeit der Aktivitäten der beteiligten Akteure

2) Funktionen einer Terminplanung vor Veröffentlichung der Termine auf der Internetplattform durch Nutzung einer integrierten Abstimmungs- und Arbeitsplattform

3) Förderung der engeren Zusammenarbeit der Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik Thüringens.

§ 2 Betrieb der Internetplattform

1) Der Betrieb, die Verwaltung und Überwachung werden durch medways e.V. übernommen. Die inhaltliche Ausrichtung und die strategische Weiterentwicklung erfolgen unter Mitbestimmung durch die „aktiven Entwickler“. Eine Weiterentwicklung der Plattform erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel aus den Nutzungsverträgen.

§ 3 Pflichten von medways e.V.

1) Die Aufgaben von medways e.V. umfassen den Aufbau der Internetplattform, insbesondere den Abschluss der hierfür erforderlichen Verträge mit Dritten, die Einholung erforderlicher – ggf. behördlicher – Genehmigungen, die Prüfung auf wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit der Plattform, die Kalkulierung und Sicherstellung der notwendigen Anschubfinanzierung sowie die Prüfung aller rechtlichen Belange.

2) Eine weitere Aufgabe ist die Aufstellung einer Planung für die zukünftige Arbeitsweise, Personalausstattung und Finanzierung der Plattform.

3) medways e.V. kontrolliert die Einhaltung der vorliegenden Nutzungsvereinbarungen sowie die Einhaltung der mit Dritten abgeschlossenen Verträge und überwacht die Aufnahme(n) und Kündigung(en) von Vertragspartnern.

4) medways e.V. obliegt des Weiteren die Pflege und Wartung der Internetplattform sowie die Koordinierung der Aktivitäten zu deren Weiterentwicklung.

5) Für alle Vertragspartner erstellt medways e.V. die Rechnungen und überwacht die Zahlflüsse.

§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragspartner

1) Rechte

  1. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ haben das Recht, ihre Termine auf der Internetplattform: https://netzwerktimer-thueringen.de zusammenzuführen und sichtbar zu machen. Weiterhin ist eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionalitäten der Plattform inkl. Chatrooms zur Terminabstimmung möglich.
  2. Die „Aktiven Entwickler“ haben das Recht, über die Aufnahme neuer „Aktiver Entwickler“ und über die zukünftige Ausrichtung der Plattform mitzubestimmen.

2) Pflichten

  1. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ verpflichten sich, ihre eigene Homepage gut auffindbar mit der Homepage der Internetplattform: https://netzwerktimer-thueringen.de zu verlinken.
  2. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ stellen sicher, dass ihre eigene Homepage technisch so gestaltet ist, dass eine softwaregestützte Terminabfrage problemlos erfolgen kann. Guidelines zur technischen Gestaltung der Seite, um eine problemlose Terminabfrage zu gewährleisten, finden sich auf der Internetseite https://netzwerktimer-thueringen.de.
  3. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ ermöglichen die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Terminen. Eigene Termine sind Termine, die vom Vertragspartner selbst organisiert und verantwortet werden. Eine alleinige Teilnahme an einer Veranstaltung reicht zur Kennzeichnung dieses Termins als eigener Termin nicht aus.
  4. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ schaffen die technischen Voraussetzungen (siehe Guidelines), um eine korrekte Filterung der Termine nach festgelegten Kategorien und definierten Stichwörtern zu ermöglichen.
  5. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ teilen Änderungen ihrer eigenen Homepage, die eine Anpassung zur Integration der Termine auf der Internetplattform: https://netzwerktimer-thueringen.de erfordern, unverzüglich medways e.V. mit.
  6. Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ prüfen selbständig laufend die fehlerlose Funktion der Terminintegration, zeigen aufgetretene Fehler proaktiv bei medways e.V. an und wirken aktiv an der Fehlerbehebung mit.
  7. Sollte z.B. durch die Umstellung/Anpassung der Web-Seite des Vertragspartners ein Fehler in der automatischen Abfrage der Termine entstehen, sind die Kosten für die Anpassung der Software zur automatischen Terminabfrage grundsätzlich von diesem Vertragspartner selbst zu tragen.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

1.) Die Nutzungsvereinbarung wird mit Unterschrift durch den Vertragspartner gültig. Sie kann jährlich von beiden Seiten zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2.) Die Nutzungsvereinbarung wird im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten von medways e.V. abgeschlossen und ist daher bei einer Änderung in den Voraussetzungen des Vertragsabschlusses seitens medways e.V. jederzeit schriftlich kündbar. Berechtigte Belange der Vertragspartner sind dabei zu berücksichtigen.

3.) Wenn eine Vertragspartei gegen ihr obliegende, wesentliche Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung verstößt, ist die jeweils andere Vertragspartei zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt. Zur fristlosen Kündigung berechtigen auch sonstige Verstöße einer Vertragspartei gegen die ihr obliegenden Pflichten, die zwar nicht wesentlich sind, die aber die jeweils andere Vertragspartei mit angemessener Frist erfolglos abgemahnt hat. Die fristlose Kündigung bedarf der Schriftform.

4.) Rechtliche oder finanzielle Ansprüche gegen medways e.V. im Falle der ordentlichen und/oder fristlosen Kündigung sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

5.) Die „Aktiven Entwickler“ und die „Nutzer“ haften gegenüber medways e.V. für eigenes pflichtwidriges Verhalten und pflichtwidriges Verhalten ihrer Akteure (Administratoren, stellvertretende Administratoren, Projektmanager, Redakteure; z.B. Marken- und Schutzrechtsverletzungen). Dies gilt auch, wenn durch das pflichtwidrige Verhalten bei Dritten ein Schaden entstanden ist und dieser Dritte medways e.V. als Betreiber der Internetplattform in Anspruch nimmt. Medways verpflichtet sich im Gegenzug zum ordnungsgemäßen Betrieb der Web-Seite https://netzwerktimer-thueringen.de.

§ 6 Entgelte

1.) Für die Vertragspartner fallen folgende Entgelte an:

  • Nutzer: 999,- € zzgl. MwSt./Jahr

Das erste Nutzungsentgelt wird fällig, wenn die Termine des Vertragspartners korrekt in den Netzwerktimer integriert wurden, spätestens jedoch 2 Monate nach Unterschrift der Nutzungsvereinbarung. Die korrekte Übernahme der Termine wird in einem entsprechenden Übergabeprotokoll (Anlage 2 zur Nutzungsvereinbarung) dokumentiert.

Für das erste Vertrags-Kalenderjahr berechnet sich das Entgelt anteilig bezogen auf 12 Monate eines Kalenderjahres. Für die Folgejahre erfolgt die Rechnungsstellung dann jährlich zum 01. Januar für das kommende Kalenderjahr.

2.) Für die Aufnahme einzelner Termine in die Kalenderseite der Internetplattform: https://netzwerktimer-thueringen.de  wird eine Gebühr von 150,00 € zzgl. MwSt. pro eingestellten Termin erhoben. Die Einstellung dieser Einzeltermine und die Rechnungsstellung erfolgen nach Beauftragung und abgeschlossener Aufnahme dieses Termins in den Kalender durch medways e.V. Für die Beauftragung steht ein Formular auf der Internetseite zur Verfügung.

§ 7 Sonstiges

1) Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass die Nutzungsvereinbarung ausschließlich der darin festgelegten Zielsetzungen dient. Sie sind berechtigt, sich anderweitig geschäftlich zu betätigen, vorausgesetzt, dass die Nutzungsvereinbarung nicht verletzt wird.

2) Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit darüber, dass Rechtsnachfolger, an die eine Anteilsübertragung bzw. Abtretung vorgenommen wurde, der Nutzungsvereinbarung nebst den zugrundeliegenden AGB in deren jeweiliger Fassung einschließlich der Anlagen beitreten und diese in allen Punkten ausdrücklich als für sie verbindlich anerkennen.

§ 8 Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

§ 9 Teilunwirksamkeit – Anlagen – Schriftform

1) Die Gültigkeit der Nutzungsvereinbarung wird durch die evtl. Rechtsunwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahekommt.

2) Änderungen und/oder Ergänzungen der Nutzungsvereinbarung einschließlich ihrer Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.